Bürgerratswahlen 2024

Die Erneuerungswahlen des Bürgerrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wurden vom Bürgerrat gemäss Terminempfehlung der Landeskanzlei und analog der Einwohnergemeinde auf den 3. März 2024 angesetzt.

Wahltermine:

3. März 2024 Bürgerrat

9. Juni 2024 Bürgergemeindepräsidium

Drei der fünf bisherigen Mitglieder des Bürgerrats stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfü­gung: Bürgerrätin Sandra Felber-Klotz sowie die Bürgerräte Sven Bill und Rolf Schäublin. Zwei Sitze sind neu zu besetzen.

Wahlverfahren (gemäss Gemeindeordnung und Gesetz über die politischen Rechte):

Die 5 Mitglieder des Bürgerrats sowie das Bürgergemeindepräsidium werden nach dem Majorzsystem (Mehrheitswahl) gewählt. Wählbar sind Prattler Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Altersjahr.

Personen, die sich für ein Amt im Bürgerrat interessieren und weitere Informationen benöti­gen, können sich bei einem Mitglied des Bürgerrats oder bei der Verwaltung der Bürger­gemeinde melden.

Eingabefristen: Wahlvorschläge sind schriftlich an die Bürgergemeindeverwaltung einzu­reichen:

  • für den Bürgerrat bis zum 2. Januar 2024, 12:00 Uhr
  • für das Bürgergemeindepräsidium bis zum 8. April 2024, 12:00 Uhr

Laden Sie hier die offiziellen Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen herunter. Oder bestellen Sie sie unter Tel. 061 821 80 50.

Ist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden, so erfolgt stille Wahl (Gemeindeordnung § 26 Absatz 2, bzw. Gesetz über die politischen Rechte § 30).

Erwahrungen: Die Bürgergemeindewahlen werden durch die Rechnungsprüfungskommis­sion der Bürgergemeinde erwahrt.

Bürgergemeinde Pratteln