Willst du Prattler Bürger*in werden?
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Anforderungen für Schweizer Staatsangehörige:
- 3 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in Pratteln
- Guter Leumund (keine Vorstrafen, laufende Betreibungen oder Steuerausstände)
Anforderungen für Ausländische Staatsangehörige:
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
- Davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Pratteln vor Einreichung des Gesuchs, sowie Niederlassung „C“. Für den Ehepartner gelten dieselben Fristen und Voraussetzungen.
- Das Mindestalter für die Anmeldung beträgt 16 Jahre. Jüngere Personen können sich zusammen mit ihren Eltern einbürgern. Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr können doppelt berechnet werden.
- Kein Bezug von Sozialhilfe während 5 Jahren vor der Gesuchseinreichung.
- Beherrschen der deutschen Sprache, so dass eine Verständigung mit den Menschen der hiesigen Gesellschaft gut möglich ist und der Inhalt amtlicher Texte verstanden wird (Verstehen, Sprechen, Schreiben und Lesen); Sofern der/die Gesuchsteller/in nicht deutscher Muttersprache ist, oder er/sie die obligatorische Schulzeit nicht in deutscher Sprache absolviert hat, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse mit einem Diplom mindestens auf dem Sprachniveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios nachzuweisen (Telc-Test, Goethe-Zertifikat, oder fide-Sprachenpass, keine Kurs-Bestätigungen).
- Gute Integration in die schweizerischen und hiesigen Verhältnisse, Teilnahme am Wirtschaftsleben, und Teilnahme am sozialen Leben mit Kontakten zur schweizerischen Bevölkerung.
- Vertraut sein mit den schweizerischen und hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen.
- Kenntnisse über den Staatsaufbau der Schweiz, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die politischen Rechte und Pflichten sowie minimale Kenntnisse der Schweizer Geschichte und Geographie.
- Förderung und Unterstützung bei der Integration des Ehegatten und der minderjährigen Kinder.
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz.
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, insbesondere von deren Grundwerten; Kein Eintrag im Strafregister wegen Verbrechen oder Vergehen (rückwirkend auf 10 Jahre), bei Jugendlichen keine Verzeichnung bei den zuständigen Behörden.
- Erfüllung der öffentlichrechtlichen und privaten Pflichten (guter Leumund, keine laufenden Betreibungen oder Steuer-Ausstände).
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.