Willst du Prattler Bürger*in werden?

WICHTIG: Erstgespräche werden nur mit offiziellem Termin durchgeführt.

Um einen offiziellen Termin zu erhalten, musst du zuerst alle Fragen beantworten:

Klicke an, was auf dich zutrifft.

Schweizer Staatsangehörige:

Für Schweizer Staatsangehörige:
  • 3 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in Pratteln
  • Guter Leumund (keine Vorstrafen, laufende Betreibungen oder Steuerausstände)

Für Schweizer Staatsangehörige:​​

Die nachstehend aufgeführten Kosten gelten pro Gesuch, d.h. pro Familie, für Ehegatten oder Einzelpersonen, abhängig vom Einbürgerungsverfahren.

Bei der Gebühr handelt es sich um einen Pauschalbetrag der auch dann anfällt, wenn inner-halb des Verfahrens oder später durch die Bürgergemeindeversammlung eine Ablehnung erfolgt.

  1. Bund (Bern):
    Keine Kosten
  2. Kanton (Bürgerrechtswesen):
    Pro Schweizer Gesuch (ausserkantonal) CHF 300, plus CHF 40 für jede weitere Person im Gesuch.
    Für Kantonsbürger CHF 250, plus CHF 40 für jede weitere Person im Gesuch.
  3. (Bürger-) Gemeinde Pratteln:
    Für Einzelpersonen CHF 200 pro Gesuch;
    Für Ehegatten und Familien CHF 300.-
    (allfälliger Mehraufwand gemäss Beschluss des Bürgerrats).

Ausländische Staatsangehörige:

Für Ausländische Staatsangehörige:
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
  • Davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Pratteln vor Einreichung des Gesuchs, sowie Niederlassung „C“. Für den Ehepartner gelten dieselben Fristen und Voraussetzungen.
  • Das Mindestalter für die Anmeldung beträgt 16 Jahre. Jüngere Personen können sich zusammen mit ihren Eltern einbürgern. Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr können doppelt berechnet werden.
  • Kein Bezug von Sozialhilfe während 5 Jahren vor der Gesuchseinreichung.
  • Beherrschen der deutschen Sprache, so dass eine Verständigung mit den Menschen der hiesigen Gesellschaft gut möglich ist und der Inhalt amtlicher Texte verstanden wird (Verstehen, Sprechen, Schreiben und Lesen); Sofern der/die Gesuchsteller/in nicht deutscher Muttersprache ist, oder er/sie die obligatorische Schulzeit nicht in deutscher Sprache absolviert hat, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse mit einem Diplom mindestens auf dem Sprachniveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios nachzuweisen (Telc-Test, Goethe-Zertifikat, oder fide-Sprachenpass, keine Kurs-Bestätigungen).
  • Gute Integration in die schweizerischen und hiesigen Verhältnisse, Teilnahme am Wirtschaftsleben, und Teilnahme am sozialen Leben mit Kontakten zur schweizerischen Bevölkerung.
  • Vertraut sein mit den schweizerischen und hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen.
  • Kenntnisse über den Staatsaufbau der Schweiz, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die politischen Rechte und Pflichten sowie minimale Kenntnisse der Schweizer Geschichte und Geographie.
  • Förderung und Unterstützung bei der Integration des Ehegatten und der minderjährigen Kinder.
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz.
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, insbesondere von deren Grundwerten; Kein Eintrag im Strafregister wegen Verbrechen oder Vergehen (rückwirkend auf 10 Jahre), bei Jugendlichen keine Verzeichnung bei den zuständigen Behörden.
  • Erfüllung der öffentlichrechtlichen und privaten Pflichten (guter Leumund, keine laufenden Betreibungen oder Steuer-Ausstände).
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.

Für Ausländische Staatsangehörige:

Die nachstehend aufgeführten Kosten gelten pro Gesuch, d.h. pro Familie, für Ehegatten oder Einzelpersonen, abhängig vom Einbürgerungsverfahren.

Die Gebühren decken den Verwaltungsaufwand und fallen auch dann an, wenn innerhalb des Verfahrens oder später durch die Bürgergemeindeversammlung eine Ablehnung erfolgt.

  1. Bund (Bern):
    ca. CHF 150 pro Gesuch
  2. Kanton (Bürgerrechtswesen):
    CHF 1’550 für Einzelperson, sowie pro weitere Person im selben Gesuch je CHF 150, bis maximal CHF 2’000*)
  3. (Bürger-) Gemeinde Pratteln:
    ca. CHF  1’300 für Einzelperson, CHF  2’000 für Ehegatten/Familien *)
    *) Für Mehraufwand kann die Gebühr um maximal Fr. 1’000 pro Gesuch erhöht werden.