Willst du Prattler Bürger*in werden?

WICHTIG: Erstgespräche werden nur mit offiziellem Termin durchgeführt.

Um einen offiziellen Termin zu erhalten, musst du zuerst alle Fragen beantworten:

Klicke an, was auf dich zutrifft.
  • 3 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in Pratteln
  • Guter Leumund (keine Vorstrafen, laufende Betreibungen oder Steuerausstände)
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
  • Davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Pratteln vor Einreichung des Gesuchs, sowie Niederlassung „C“. Für den Ehepartner gelten dieselben Fristen und Voraussetzungen.
  • Das Mindestalter für die Anmeldung beträgt 16 Jahre. Jüngere Personen können sich zusammen mit ihren Eltern einbürgern. Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr können doppelt berechnet werden.
  • Kein Bezug von Sozialhilfe während 5 Jahren vor der Gesuchseinreichung.
  • Beherrschen der deutschen Sprache, so dass eine Verständigung mit den Menschen der hiesigen Gesellschaft gut möglich ist und der Inhalt amtlicher Texte verstanden wird (Verstehen, Sprechen, Schreiben und Lesen); Sofern der/die Gesuchsteller/in nicht deutscher Muttersprache ist, oder er/sie die obligatorische Schulzeit nicht in deutscher Sprache absolviert hat, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse mit einem Diplom mindestens auf dem Sprachniveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios nachzuweisen (Telc-Test, Goethe-Zertifikat, oder fide-Sprachenpass, keine Kurs-Bestätigungen).
  • Gute Integration in die schweizerischen und hiesigen Verhältnisse, Teilnahme am Wirtschaftsleben, und Teilnahme am sozialen Leben mit Kontakten zur schweizerischen Bevölkerung.
  • Vertraut sein mit den schweizerischen und hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen.
  • Kenntnisse über den Staatsaufbau der Schweiz, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die politischen Rechte und Pflichten sowie minimale Kenntnisse der Schweizer Geschichte und Geographie.
  • Förderung und Unterstützung bei der Integration des Ehegatten und der minderjährigen Kinder.
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz.
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, insbesondere von deren Grundwerten; Kein Eintrag im Strafregister wegen Verbrechen oder Vergehen (rückwirkend auf 10 Jahre), bei Jugendlichen keine Verzeichnung bei den zuständigen Behörden.
  • Erfüllung der öffentlichrechtlichen und privaten Pflichten (guter Leumund, keine laufenden Betreibungen oder Steuer-Ausstände).
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.