Einbürgerung in Pratteln

Sie sind

  • Kantonsbürger/in,
  • Schweizer Bürger/in oder
  • ausländische/r Staatsangehörige/r

und möchten sich in Pratteln einbürgern lassen?

Für Kantons- und Schweizer Bürger:

Bitte nehmen Sie sich ca. 15 Minuten Zeit für die Überprüfung der Voraussetzungen und Aushändigung der Formulargarnitur auf der Verwaltung der Bürgergemeinde.

Adresse und Schalteröffnungszeiten der Bürgergemeinde siehe Rubrik „Kontakt“.

Ausländische Staatsangehörige:

Sie möchten Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden.

  • weil Sie schon vor längerer Zeit in dieses Land gezogen sind,
  • oder sogar hier geboren und aufgewachsen sind,
  • die Schweiz zu Ihrem neuen Zuhause und Lebensmittelpunkt geworden ist,
  • und Sie der Ansicht sind, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen.

Ausserdem möchten Sie aktiv mitbestimmen und sind auch bereit, die damit verbundenen zusätzlichen Pflichten zu übernehmen.
Im Kanton Baselland sind die Bürgergemeinden Ansprechpartnerin für die Anmeldung und den Bezug der Formulare, hier also die Bürgergemeinde Pratteln.

Anmeldung:

Bitte erscheinen Sie während den Schalter-Öffnungszeiten persönlich auf der Verwaltung und bringen Sie Ihren Niederlassungsausweis mit. Wir prüfen, ob die minimalen Anforderungen erfüllt werden. Wenn Sie sich anmelden wollen erhalten Sie ein Personalienblatt zum Ausfüllen und die Gesuchsunterlagen zum Mitnehmen (kostenpflichtig Fr. 70.00).

Adresse und Schalteröffnungszeiten der Bürgergemeinde siehe Rubrik „Kontakt“.

Danach werden Sie über das Einbürgerungsverfahren informiert und erhalten die Formulargarnitur für die Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs.

Erleichterte Einbürgerung:

  • 3 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in Pratteln
  • Guter Leumund (keine Vorstrafen, laufende Betreibungen oder Steuerausstände)
  • Anmeldung auf der Verwaltung der Bürgergemeinde Pratteln
    Anmeldung und Bezug der Gesuchsunterlagen (dauert rund 10 Minuten).
  • Gesuchsformulare für Kanton und Bürgergemeinde ausfüllen
    Farbiges, gefaltetes Formular vom Kanton (Format A3) und weisses, doppelseitiges Blatt der Bürgergemeinde (Format A4) ausfüllen.
  • Folgende Dokumente und Unterlagen sind zu besorgen (erst nach der Anmeldung)

Für ausserkantonale Schweizer Bürger/innen:

Für Schweizer- und Kantonsbürger/innen:

  • Für ledige Gesuchsteller, die selbständig ein Gesuch stellen: Personenstandsausweis (vom Zivilstandsamt des aktuellen Bürgerorts, nicht älter als 6 Monate)
  • Für verheiratete, geschiedene, verwitwete Gesuchsteller: Familienausweis (vom Zivil­standsamt des aktuellen Bürgerorts, nicht älter als 6 Monate), und Familienbüchlein, falls vorhanden
    (Werden minderjährige Kinder in das Einbürgerungsverfahren von geschiedenen Gesuchsteller/innen einbezogen, ist für jedes Kind ebenfalls ein Personenstandsausweis und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk beizubringen.)

Zusätzlich:

  • Wohnsitzbescheinigung, erhältlich von der Einwohnergemeinde Pratteln (https://www.pratteln.ch/dienstleistungen/1329)
  • Pro Person, die sich einbürgern will, je ein aktuelles Passfoto und Kopie der Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) von allen Gesuchstellern (beides geht auch digital, senden an info@bg-pratteln.ch)

Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Basel-Landschaft Ihr bisheriges Bür­gerrecht verlieren. Orientieren Sie sich deshalb vor der Einbürgerung, welche Schritte für die Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Pratteln vor Einreichung des Gesuchs, sowie Niederlassung „C“. Für den Ehepartner gelten dieselben Fristen und Voraussetzungen.
  • Das Mindestalter für die Anmeldung beträgt 16 Jahre. Jüngere Personen können sich zusammen mit ihren Eltern einbürgern. Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr können doppelt berechnet werden.
  • Kein Bezug von Sozialhilfe während 5 Jahren vor der Gesuchseinreichung.
  • Beherrschen der deutschen Sprache, so dass eine Verständigung mit den Menschen der hiesigen Gesellschaft gut möglich ist und der Inhalt amtlicher Texte verstanden wird (Verstehen, Sprechen, Schreiben und Lesen);
    Sofern der/die Gesuchsteller/in nicht deutscher Muttersprache ist, oder er/sie die obligatorische Schulzeit nicht in deutscher Sprache absolviert hat, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse mit einem Diplom mindestens auf dem Sprachniveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios nachzuweisen (Telc-Test, Goethe-Zertifikat, oder fide-Sprachenpass, keine Kurs-Bestätigungen).
  • Gute Integration in die schweizerischen und hiesigen Verhältnisse, Teilnahme am Wirtschaftsleben, und Teilnahme am sozialen Leben mit Kontakten zur schweizerischen Bevölkerung.
  • Vertraut sein mit den schweizerischen und hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen.
  • Kenntnisse über den Staatsaufbau der Schweiz, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die politischen Rechte und Pflichten sowie minimale Kenntnisse der Schweizer Geschichte und Geographie.
  • Förderung und Unterstützung bei der Integration des Ehegatten und der minderjährigen Kinder.
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz.
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, insbesondere von deren Grundwerten; Kein Eintrag im Strafregister wegen Verbrechen oder Vergehen (rückwirkend auf 10 Jahre), bei Jugendlichen keine Verzeichnung bei den zuständigen Behörden.
  • Erfüllung der öffentlichrechtlichen und privaten Pflichten (guter Leumund, keine laufenden Betreibungen oder Steuer-Ausstände).
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
  1. Anmeldung auf der Verwaltung der Bürgergemeinde Pratteln
    Anmeldung und Bezug der Gesuchsunterlagen (kostenpflichtig, dauert rund eine halbe Stunde, Niederlassungsausweis vorweisen).
  2. Gesuchsformulare für Kanton und Bürgergemeinde ausfüllen
    Gelbes, gefaltetes Formular Kanton (Format A3) und weisses, doppelseitiges Blatt Bür-gergemeinde (Format A4) ausfüllen.
  3. Dokumente und Unterlagen besorgen
    Gemäss Beilagen-Liste Seite 3.
  4. Vorauszahlung der Gemeindegebühr
    Eine Vorauszahlung von mind. Fr. 800.00 oder 50% der voraussichtlichen ordentlichen Einbürgerungsgebühr ist vor der Einreichung Ihres Einbürgerungsgesuchs zu leisten (Gebühren Seite 3).
  5. Gesuchsunterlagen einreichen
    Wichtig: Bitte bringen oder senden Sie alle Gesuchsunterlagen (für Kanton und Bür-gergemeinde) an die Bürgergemeinde, Hauptstrasse 37 in Pratteln. Wir prüfen, ob alles vollständig ist, und leiten Ihr Gesuch für den Kanton nach Arlesheim weiter.
  6. Zwei Anlässe der Bürgergemeinde Pratteln besuchen
    Vor oder nach dem Einreichen des Gesuchs sind innerhalb von ca. 6 Monaten zwei Anlässe der Bürgergemeinde zu besuchen. Auf gelber Anlass-Karte bestätigen lassen und auf der Verwaltung abgeben/einsenden.

Als Besonderheit besitzen Schweizer Bürger drei Bürgerrechte. Sie sind:

  • Gemeindebürger
  • Kantonsbürger und
  • Staatsbürger

Somit benötigen Sie für eine Einbürgerung die Zustimmung des Bundes, des Kantons und der Gemeinde.

Für die Gemeinde:
Bürgergemeinde Pratteln
Hauptstrasse 37
4133 Pratteln
Tel. 061 821 80 50
E-Mail: info@staging.bg-pratteln.ch

Für den Kanton:
Amt für Migration und Bürgerrecht
Parkstrasse 3
4402 Frenkendorf
Tel. 061 552 51 61
afmb@bl.ch
Lageplan
Kontaktstellen
Öffnungszeiten

Für den Bund:
Staatssekretariat für Migration SEM
Bürgerrecht / Einbürgerung
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Tel. 058 465 11 11

Ca. eineinhalb bis zwei Jahre ab Einreichung des vollständigen Gesuchs.

Die nachstehend aufgeführten Kosten gelten pro Gesuch, d.h. pro Familie, Ehepaare oder Einzelpersonen, abhängig vom Einbürgerungsverfahren.

Die Gebühren decken den Verwaltungsaufwand und fallen auch dann an, wenn innerhalb des Verfahrens oder später durch die Bürgergemeindeversammlung eine Ablehnung erfolgt. 

  1. Bund (Bern):
    Ca. Fr. 150.- pro ausländisches Gesuch, entfällt für Schweizer Gesuche.
  2. Kanton (Frenkendorf) (Regelung seit 01.01.2018):
    Pro Schweizer Gesuch (Ausserkantonal) Fr. 300.-, plus Fr. 40.- pro weitere Person im Gesuch. Für Kantonsbürger Fr. 250.-, plus Fr. 40.- pro weitere Person im Gesuch.
    Pro ausländische Einzelperson Fr. 1’550.-, plus Fr. 150.- pro weitere Person im Gesuch, bis maximal Fr. 2’000.- *)
  3. Gemeinde (Pratteln)  (Regelung seit 08.12.2008):
    Für Schweizer Gesuche: Einzelperson Fr. 200.- pro Gesuch, Ehepaare und Familien Fr. 300.-.
    Für ausländische Einzelperson Fr. 1’300.-, für Ehepaare/Familien Fr. 2’000.- *)

*) Für Mehraufwand kann die Gebühr um maximal Fr. 1’000.- pro Gesuch erhöht werden.

  • Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht:
    141.00, Bürgerrechtsgesetz (BüG), vom 20.06.2014
  • Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht:
    141.01, Bürgerrechtsverordnung, BüV, vom 17.06.2016
  • Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 19.04.2018 ,
  • BüG
  • Einbürgerungs-Reglement der Gemeinde Pratteln vom 05.12.2018, PDF

Für den Kanton (gelbes Formular):

  • Für Einzelpersonen und Ehegatten: Antrag auf Prüfung zur Erfassung der Personendaten im elektronischen Personenstandsregister (Infostar).
  • Für Einzelpersonen und Ehegatten: Arbeitgeberbestätigung und Bestätigung über Aus- und Weiterbildung.
  • Für alle: Nachweis der Deutschkenntnisse (Diplom) mindestens auf dem Niveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios, sofern Sie nicht deutscher Muttersprache sind, oder die obligatorische Schulzeit nicht in deutscher Sprache absolviert haben.
  • Wohnsitzbescheinigung im Original der einzelnen Wohngemeinden (für letzte 10 Jahre) für alle im Gesuch eingeschlossenen Familienangehörigen zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Wohnsitzdauer in der Schweiz, erhältlich bei der Einwoh­nergemeinde.
  • Kopie des Ausländerausweises aller Personen, die eingebürgert werden sollen.
  • Vollständige Kopie des Passes aller Personen, die eingebürgert werden sollen. Staatsan­gehörigkeit, Foto, Personalien, Kindereinträge, Ablaufdatum, Verlängerung, etc. müssen ersichtlich sein.
  • Vollständige Kopie des Passes des Ehegatten oder des eingetragenen Partners/Part­nerin, der/die nicht eingebürgert werden soll.
  • Unterschriebener Lebenslauf aller Personen, die eingebürgert werden sollen (Herkunft, Elternhaus, Schulbesuch, Berufslehre, Studium, seitherige Tätigkeit, Hobbys, etc. / aus­genommen Kinder unter 11 Jahren).
  • Fragebogen ausgefüllt, falls sich bei Ehepartnern nur einer von ihnen einbürgern will.
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft (Scheidungsurteil oder Urteil über Auflösung der Partnerschaft im Original oder beglaubigte Kopie). Das Urteil muss mit einer Rechtskraftbescheinigung versehen sein. Wenn die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst sind, ist zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung im Original einzureichen.
    Sofern die Eltern eines noch minderjährigen Gesuchstellers geschieden sind, ist ebenfalls das Scheidungsurteil beizubringen.

Für die Bürgergemeinde (weisses Formular):

  • Ein aktuelles Passfoto pro Person, die eingebürgert werden soll.
  • Ein Empfehlungsschreiben eines ortsansässigen Prattler oder Schweizer Bürgers/Bürgerin aus dem privaten Bekanntenkreis (kein Arbeitszeugnis / Art und Dauer der Beziehung, kurze Angaben zur Einschätzung des/der Gesuchstellers/Gesuchstellerin in Bezug auf die sprachliche und soziale Integration und Empfehlung).
  • Für Minderjährige zusätzlich ein Empfehlungsschreiben einer Lehrperson oder Trainers nach eigener Wahl (Bekanntschaft seit wann, welche Klasse/Club, unterrichtete/s Fach/Fächer, kurze Angaben zur Einschätzung des/der Gesuchstellers/Gesuchstellerin in Bezug auf die sprachliche und soziale Integration und Empfehlung).
  • Bestätigung oder Einzahlungsquittung der Vorauszahlung.

Die gelbe Anlass-Karte der Bürgergemeinde mit der Bestätigung von zwei besuchten Anlässen ist spätestens ca. 10 Monaten nach dem Einreichen des Gesuchs auf der Verwaltung abzugeben/einzusenden.

Gesuchsteller/in und Bürgergemeinde Pratteln (BG):

  • Anmeldung und Bezug der Gesuchsunterlagen auf der Verwaltung der Bürgergemeinde Pratteln (kostenpflichtig, dauert rund eine halbe Stunde, Niederlassungsausweis vorwei­sen).
  • Einreichung der ausgefüllten Gesuchsunterlagen und Beilagen auf der Verwaltung der Bürgerge­meinde Pratteln (persönlich oder per Post). Sie erhalten zu diesem Zeitpunkt Unterlagen für die Vorbereitung auf die Einbürgerungsgespräche
  • Die Bürgergemeinde (BG) prüft die eingereichten Unterlagen auf die Vollständigkeit und sendet die Gesuchsunterlagen für den Kanton an das Bürgerrechtswesen in Frenken­dorf.

Bürgerrechtswesen Kanton BL (Amt für Migration und Bürgerrecht, Frenkendorf):

  • Der Kanton (Kanton) prüft die eidgenössischen und kantonalen Wohnsitz Voraussetzun­gen, klärt den Leumund ab und führt ein persönliches Gespräch.
    Zeitgleich fordert er den Bürgerrat zur Führung des Integrationsgesprächs
  • Die Bürgergemeinde lädt den/die Gesuchsteller/innen zum Integrationsgespräch in Pratteln ein. In Einzelfällen werden vorher noch Referenzauskünfte eingeholt. Im persönlichen Gespräch wird abgeklärt, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden (Sprache, allgemeine Integration und Kenntnisse).
  • a) Wenn der Leumund und die Integration positiv sind,
  • Erteilt der Kanton (Bürgerrechtswesen) die kantonale Einbürgerungsbewilligung,
  • stellt seinen Erhebungsbericht mit der kantonalen Einbürgerungsbewilligung dem Bürgerrat zu,
  • fordert den Bürgerrat auf, das Gesuch innert 6 Monaten der Bürgergemeindeversamm­lung zur Abstimmung zu unterbreiten und
  • stellt gleichzeitig beim Bund Antrag auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbe­willi­gung.
  • b) Wenn der Leumund und/oder die Integration negativ sind,
  • verweigert der Kanton (Bürgerrechtswesen) die Erteilung der kantonalen Einbürge­rungsbewil­ligung (sofern der Bewerber/die Bewerberin das Gesuch nicht zurückzieht).
  • Bei rechtskräftiger Nichterteilung der kantonalen Einbürgerungsbewilligung ist das Ver­fahren beendet (ebenso bei Rückzug des Gesuchs).

Bürgergemeinde Pratteln, Abstimmung

  • Die Bürgergemeindeversammlung entscheidet über das Gesuch in offener Abstimmung, sofern nicht geheime beschlossen wird.
  • Bei positivem Resultat bedeutet das die Zustimmung der Gemeinde.
  • Ablehnende Entscheide sind zu begründen. Nach der Abstimmung hat der Bürgerrat das Abstimmungsprotokoll innert 30 Tagen an den Kanton (Bürgerrechtswesen) zu übermit­teln und die Höhe sowie die Bezahlung der Gebühr zu melden.
  • Bund
  • Zeitgleich entscheidet der Bund über die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung.

Bürgerrechtswesen Kanton Basel-Landschaft

  • Bei Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie des Gemeindebür­gerrechts stellt der Kanton (Bürgerrechtswesen) dem Regierungsrat zuhanden des Landrates Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts und über die Höhe der zu bezahlenden Gebühr.
  • Wenn der rechtskräftige Beschluss der Bürgergemeindeversammlung und/oder der rechtskräf­tige Entscheid des Bundes negativ sind, ist das Verfahren beendet.
  • Der Regierungsrat stellt dem Landrat Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts und über die Höhe der zu bezahlenden Gebühr.
  • Der Landrat ist zuständig, über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zu entscheiden, nachdem die landrätliche Petitionskommission das Gesuch geprüft und dem Landrat Antrag gestellt hat.
  • Der Landrat entscheidet über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts und die Gebühr. Mit diesem Beschluss wird Ihre Einbürgerung rechtskräftig.
  • Der Landratsbeschluss wird dem Bewerber/der Bewerberin zugestellt. Bei Erteilung des Bürger­rechts werden die betroffenen Amtsstellen (Bürgerrat, Zivilstandsamt, Amt für Migration) orien­tiert. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich um Ihre ID oder den Schweizer Pass bemühen: Pass-und Patentbüro BL oder online bestellen.

Download Statistik: Statistik

Bei Fragen rufen Sie bitte auf unserem Büro an, Tel. 061 821 80 50