Bürgerratswahlen 2020

Die Erneuerungswahlen des Bürgerrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 wurden vom Bürgerrat gemäss Terminempfehlung der Landeskanzlei und analog der Einwohnergemeinde auf den 9. Februar 2020 angesetzt.

Wahltermine:

  • 9. Februar 2020 Bürgerrat
  • 17. Mai 2020 Bürgergemeindepräsidium

Die fünf bisherigen Mitglieder des Bürgerrats stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Das sind Präsidentin Verena Walpen-Wolf, Bürgerrätin Sandra Felber sowie die Bürgerräte  Sven Bill, Rolf Schäublin und Heinz Weisskopf.

Wahlverfahren (gemäss Gemeindeordnung und Gesetz über die politischen Rechte): Die 5 Mitglieder des Bürgerrats sowie das Bürgergemeindepräsidium werden nach dem Majorzsystem (Mehrheitswahl) gewählt. Wählbar sind Prattler Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Altersjahr.

Eingabefristen: Wahlvorschläge sind schriftlich an die Bürgergemeindeverwaltung einzureichen:

  • für den Bürgerrat bis zum 23. Dezember 2019
  • für das Bürgergemeindepräsidium bis zum 30. März 2020

Ist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden, so erfolgt stille Wahl (Gemeindeordnung § 26 Absatz 2, bzw. Gesetz über die politischen Rechte § 30).

Vorstellung von Kandidatinnen und Kandidaten: Interessierten Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für eine Wahl in den Bürgerrat zur Verfügung stellen, wird zu Beginn der Bürgergemeindeversammlung vom 03.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich den Prattler Bürgerinnen und Bürgern mündlich und persönlich kurz vorzustellen.

Erwahrungen: Die Bürgergemeindewahlen werden durch die Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde erwahrt.

Die offiziellen Formulare für die Einreichung von Vorschlägen können unter Tel. 061 821 80 50 bestellt, oder von der Homepage der Bürgergemeinde www.bg-pratteln.ch heruntergeladen werden.

Verwaltung, Bürgergemeinde Pratteln

Bestätigung Wahlvorschläge
Einheitsformular Majorzwahl
Namentliche Wahlvorschläge