Bürgergemeindeversammlung am Dienstag, 5.12.2023, Einladung

BESCHLUSSPROTOKOLL FOLGT

Um 19.30 Uhr in der Alten Dorfturnhalle in Pratteln

Auftakt:
Frauenchor Pratteln

Traktanden:

  1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 15.06.2023
  2. Bekanntgabe der rechtsgültigen und der erleichterten Einbürgerun­gen
  3. Einbürgerungen
  4. Budget der Bürgergemeinde für das Jahr 2024
  5. Totalrevision der Gemeindeordnung vom 30.10.1990
  6. Verschiedenes

Anschliessend Apéro

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Freundlich lädt ein

Bürgerrat Pratteln

Zu Traktandum 1: Protokoll vom 15.06.2023

Das Protokoll können Sie hier einsehen oder aber während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37.

An der Versammlung wird das Beschlussprotokoll verlesen werden.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt, das Protokoll der Bürgergemeinde­versammlungen vom 15.06.2023 zu genehmigen.

Zu Traktandum 3: Einbürgerungen

Es werden 20 Personen aus 15 Gesuchen zur Aufnahme in das Prattler Bürgerrecht vorgeschlagen. Personalien und Wohnsitzdauer sind in den persönlichen Einladungen aufgeführt.

Die Bewerber und Bewerberinnen stammen aus China, Deutschland,  Eritrea, Iran, Irak, Kosovo, Kroatien, Nordmazedonien, Österreich, Serbien und der Türkei.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt, die vorgeschlagenen Einbürgerungsbewerber*innen der Gesuche 1 bis 15 in das Prattler Bürgerrecht aufzuneh­men.

Zu Traktandum 4: Budget der Bürgergemeinde für das Jahr 2024

Das Budget kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 bezogen oder auf der Home­page eingesehen werden.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt, das Budget der Bürgergemeinde für das Jahr 2024 zu genehmigen.

Zu Traktandum 5: Totalrevision der Gemeindeordnung vom 30.10.1990

Der Bürgerrat hat sich im Rahmen seiner Strategie 2020+ u.a. die Überarbeitung der aus dem Jahre 1990 stammenden Gemeindeordnung zum Ziel gesetzt. Hierfür wurde eine Spezial­kommission, bestehend aus dem Bürgerrat und Mit­gliedern der Bürger­kommission, eingesetzt.

Die vorliegende, überarbeitete Gemeindeordnung (GO) ist in mehreren Sitzungen gemeinsam erarbeitet und vom Kanton bereits vorgeprüft worden. Eine Genehmigung durch den Regierungsrat wurde in Aussicht gestellt.

Die Stimmberechtigten müssen zudem nach der Bürger­gemeindeversammlung an einer Urnenabstimmung über diese GO abstimmen. Vorgesehen ist dies am 03.03.2024, zusammen mit den kommunalen Erneuerungs­wahlen.

Bei Bedarf können Sie die GO im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 einsehen. Beachten Sie die Schalteröffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.

Hier ist der Link zur aktuell gültigen GO.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt, die vorliegende Gemeinde­ordnung zu genehmigen.

Zu Traktandum 6: Verschiedenes

Personen, die sich für eine Wahl in den Bürgerrat zur Verfü­gung stellen, wird die Gelegenheit gegeben, sich mündlich und persönlich kurz vorzustellen.