Gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 26 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Pratteln kann von der Urnenwahl abgesehen werden.
Folgende Wahlvorschläge sind eingegangen:
Bürgerkommission
Bally Mathias, 1989, neu
Blättler Mike, 1970, bisher
Classen Martin, 1983, neu
Hänger Paul, 1962, bisher
Hartmann Corinne, 1979, bisher
Lerch Silvia, 1976, bisher
Meyer Alex, 1982, bisher
Pfaff Reto, 1978, bisher
Schneider Roman, 1982, bisher
Weisskopf Roman, 1975, bisher
Bürgergemeindepräsidium
Schäublin Rolf, 1982, neu
Der Bürgerrat und die Rechnungsprüfungskommission haben die Wahlen bestätigt.
Die für den 09.06.24 angesetzten Urnenwahlen werden widerrufen und die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung (19.03.2024) beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel enthalten.
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