Aufgaben
Die Bürgergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Baselland (§44 Kantonsverfassung).
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht,
- fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen,
- bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen Grundsätzen,
- lässt ihre landwirtschaftlichen Grundstücke fachmännisch bewirtschaften und ist für den Unterhalt ihrer Liegenschaften besorgt,
- hält ihren Grundbesitz gegen Entschädigung für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung,
- gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation (Gemeindeordnung) und bestellt die Behörden sowie die Kontroll- und Hilfsorgane und
- sie führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.