Sandra Felber-Klotz ist neue Bürgerrätin ab 01.01.2018

Ersatzwahl im Bürgerrat Pratteln, Stille Wahl

Aus dem Protokoll der Rechnungsprüfungskommission:

Der Wahltermin für die Ersatzwahl im Bürgerrat für den Rest der Amtsperiode ab 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2020 war auf den 24. September 2017 festgelegt.

Gestützt auf die Bekanntmachung im Prattler Amtsanzeiger vom 30. Juni 2017 und auf der Homepage der Bürgergemeinde wurde auf der Bürgergemeindeverwaltung für die Ersatzwahl fristgemäss per 7. August 2017 folgender Wahlvorschlag eingereicht:

Sandra Felber-Klotz, Pratteln.

Die Bürgergemeinde- und Gemeindeverwaltung Pratteln haben den Wahlvorschlag in Bezug auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit der Kandidatin und die Gültigkeit der Unter­schriften geprüft und in Ordnung befunden.

Nachdem die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 26 der Gemeinde­ordnung Pratteln von der Urnenwahl abgesehen, und die Vorgeschlagene von der RPK/GPK der Bürgergemeinde in Stiller Wahl als gewählt erklärt werden.

  1. Es wird unter Vorbehalt des Entscheides über allfällige Beschwerden gemäss § 83 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte als neue Bürgerrätin in Stiller Wahl als gewählt erklärt:
    Sandra Felber-Klotz, Pratteln
  2. Der auf den 24. September 2017 angesetzte Wahlgang wird widerrufen.
  3. Dieser Beschluss ist mit einer 3-tägigen Beschwerdefrist durch die Bürgergemeinde gemäss Vorschrift der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde zu veröffentlichen (publiziert auf der Homepage und in den Anschlagkästen der Gemeinde am 22.08.2017 sowie im Prattler Anzeiger am 25.08.2017).

Für richtiges Protokoll: Rechnungsprüfungskommission, 4133 Pratteln, 21. August 2017