Präsidentin der Bürgergemeinde ab 1. Juli 2020

Verena Walpen-Wolf wird in stiller Wahl als Bürgergemeindepräsidentin für die Amtsperiode ab 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 bestätigt.

Bis zur gesetzlichen Frist am 11. Mai 2020 traf nur ein Wahlvorschlag ein. Da die Zahl der Vorgeschlagenen damit gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, erklärt die RPK/GPK der Bürgergemeinde Verena Walpen-Wolf in stiller Wahl als gewählt (gemäss GO § 26). Auf den Urnengang vom 28. Juni 2020 wird somit verzichtet.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäss Vorschrift der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde mit einer 3-tägigen Beschwerdefrist veröffentlicht.

14. Mai 2020, die Verwaltung