Bürgergemeindeversammlung am 05.12.2018
Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger zur Bürgergemeindeversammlung ein:
am Mittwoch, 5. Dezember 2018, um 19:30 Uhr in der alten Dorfturnhalle in Pratteln
Auftakt:
KMS Kreismusikschule Pratteln Augst Giebenach
Traktanden:
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- Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 05.06.2018
- Bekanntgabe der rechtsgültigen und erleichterten Einbürgerungen
- Einbürgerungen (Details zu den Kandidaten in den persönlichen Einladungen)
- Budget der Bürgergemeinde für das Jahr 2019
- Anpassung des kommunalen Einbürgerungsreglements aufgrund des revidierten kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Kreditantrag für Renovation der 4,5-Zimmerwohnung im Bürgerhaus in Höhe von Fr. 250’000.-
- Verschiedenes
Anschliessend:
Apéro
Freundlich lädt ein
Der Bürgerrat
Zu Traktandum 1: Protokoll
Das vollständige Protokoll kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 oder auf der Homepage (befristet) eingesehen werden. An der Versammlung wird eine Kurzfassung verlesen.
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 05.06.2018 zu genehmigen.
Zu Traktandum 3: Einbürgerungen
Es werden 42 Kandidat/innen aus 27 Gesuchen zur Aufnahme in das Prattler Bürgerrecht vorgeschlagen. Personalien, Wohnsitzdauer und Adressen sind in den persönlichen Einladungen aufgeführt.
Die Bewerber/innen teilen sich wie folgt nach Nationen auf: 7 Schweizer Bürger/innen, je 1 Person aus Deutschland , Italien, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und den Vereinigten Staaten von Amerika, 2 Personen aus Tunesien, je 4 aus dem Kosovo und der Türkei, 5 aus Mazedonien und 6 aus Serbien
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, die vorgeschlagenen Einbürgerungsbewerber/innen der 4 Schweizer Gesuche und 23 ausländischen Gesuche in das Prattler Bürgerrecht aufzunehmen.
Zu Traktandum 4: Budget der Bürgergemeinde für das Jahr 2019
Das Budget kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, das Budget der Bürgergemeinde für das Jahr 2019 zu genehmigen.
Zu Traktandum 5: Anpassung des kommunalen Einbürgerungsreglements aufgrund des revidierten kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
Aufgrund der Revision des Bürgerrechtsgesetzes Basel-Landschaft per 01.01.2018 sind die Gemeinden vom Kanton aus verpflichtet, ihre Reglemente bis spätestens Ende Jahr anzupassen und zu erlassen.
Die Anpassungen für Pratteln sind mehr redaktioneller Art. Die wesentlichen Änderungen erfolgten in den übergeordneten Gesetzen. So ist z.B. beim Integrationsgespräch nicht mehr vom Bürgerrat zu prüfen, ob sich jemand zur Staatsform und schweizerischen Rechtsordnung bekennt, da der Kanton dafür spezielle Formulare hat. Die Einstellung der Kandidaten zu ihrer Wahlheimat wird im Gespräch dennoch weiterhin geprüft. Die Niederlassungsdauer in Pratteln könnte neu herabgesetzt werden, worauf im neuen Reglement bewusst verzichtet wird.
Das Einbürgerungsreglement kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden. Das gilt auch für die aktuell gültigen Grundlagen (Einbürgerung)
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, das neue Einbürgerungsreglement der Gemeinde Pratteln zu genehmigen.
Zu Traktandum 6: Kreditantrag für Renovation der 4,5-Zimmerwohnung im Bürgerhaus in Höhe von Fr. 250’000.-
Bei der Renovation des Bürgerhauses im Jahr 1987 wurde diese geräumige Wohnung mit 122m2 Wohnfläche nach damals neusten Standards eingebaut. Seither wurden bei Mieterwechseln kleinere Instandhaltungsarbeiten vorgenommen. Eine grössere Sanierung sah der Bürgerrat ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt vor.
Nun haben die Mieter das Mietverhältnis per Ende November 2018 gekündigt, was eine Renovation im selben Zug mit den zeitgleich geplanten Umbauarbeiten im Museum und dem Einbau eines neuen Studios im ehemaligen Verwaltungsteil ermöglicht.
Hauptsächliche Arbeiten sind die Erneuerung der sanitären Anlagen, der Einbau einer dem heutigen Standard entsprechenden Kücheneinrichtung, sowie der Einbau neuer Fenster, die die heutigen Energierichtlinien erfüllen. Dazu kommen übliche Renovationsarbeiten infolge Abnützung.
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, den Kredit für die Renovation der 4,5-Zimmerwohnung im Bürgerhaus in Höhe von Fr. 250’000.- zu genehmigen.