Bürgergemeindeversammlung am 02.06.2021 Einladung
Hinweis wegen Covid-19 Bestimmungen: Die Versammlung findet wieder im Kuspo statt. Wir halten die BAG-Bestimmungen ein und tragen Masken. Ausserdem sind Namen und Telefonnummern zu hinterlegen (von Bürgern die Rückseite ihrer Stimmzettel mit Telefonnummer).
Eintritt nur für Bürgerinnen und Bürger mit persönlicher Einladung (Stimmausweis). Kein Zutritt für Zuschauer gemäss den aktuellen Bestimmungen: Bitte schauen Sie vor der Versammlung nochmals auf unsere Homepage, falls sich etwas ändern sollte.
Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger zur Bürgergemeindeversammlung ein:
am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 19:30 Uhr im Kultur- und Sportzentrum Pratteln
Kein Auftakt (wegen Pandemiebestimmungen)
Traktanden:
- Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 10.02.2021
- Einbürgerungen
(Details zu den Kandidaten in den persönlichen Einladungen) - Rechnung der Bürgergemeinde für das Jahr 2020
- Baurechtszins Sportplatz: Verlängerung des Beschlusses, für weitere fünf Jahre ab 2022 bis und mit 2026 auf jährlich rund Fr. 18’400 des Baurechtszinses zu verzichten
- Verschiedenes
Kein Apéro (wegen Pandemiebestimmungen)
Freundlich lädt ein
Der Bürgerrat
Zu Traktandum 1: Protokoll
Das Protokoll kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 oder auf der Homepage eingesehen werden. An der Versammlung wird eine Kurzfassung verlesen.
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 10.02.2021 zu genehmigen.
Zu Traktandum 2: Einbürgerungen
Es werden 31 Personen aus 18 Gesuchen zur Aufnahme in das Prattler Bürgerrecht vorgeschlagen. Personalien und Wohnsitzdauer sind in den persönlichen Einladungen aufgeführt.
Ein Bewerber ist Schweizer, die übrigen stammen aus Ägypten, Deutschland, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Türkei und Sri Lanka.
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, die vorgeschlagenen Einbürgerungsbewerber/innen aus einem Schweizer und 17 ausländischen Gesuchen in das Prattler Bürgerrecht aufzunehmen.
Zu Traktandum 3: Rechnung der Bürgergemeinde für das Jahr 2020
Die Rechnung kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 bezogen, oder auf der Homepage eingesehen werden.
Antrag: Der Bürgerrat beantragt, die Rechnung der Bürgergemeinde für das Jahr 2020 zu genehmigen.
Zu Traktandum 4: Baurechtszins Sportplatz: Verlängerung des Beschlusses, für weitere fünf Jahre ab 2022 bis und mit 2026 auf jährlich rund Fr. 18’400 des Baurechtszinses zu verzichten
Per 01.01.2007 wurde der Vertrag mit der Einwohnergemeinde für das Baurecht „Sportplatz In den Sandgruben“ nach 30-jähriger Laufzeit erstmals gemäss Vertragsgrundlagen angepasst. Die indexierte Neuberechnung ergab eine Verdoppelung des Zinses.
Die Bürgergemeindeversammlung beschloss seither in Schritten von jeweils fünf Jahren, auf rund einen Viertel des jährlichen Baurechtszinses zu verzichten. Der letzte Beschluss stammt vom 13.12.2017.
Die Einnahmen aus diesem Baurecht fliessen jedes Jahr in Form von Spenden und Zuwendungen aus dem sogenannten Sportplatzfonds wieder der Allgemeinheit als „Beiträge an Vereine und Institutionen“ zu.
Antrag: Der Bürgerrat beantragt der Versammlung, den Beschluss zu erneuern und für die kommenden fünf Jahre ab 2022 bis und mit 2026 auf jährlich rund Fr. 18’400 des Baurechtszinses zu verzichten.