Bürgergemeindeversammlung am 02.06.2021 Einladung

Hinweis wegen Covid-19 Bestimmungen: Die Versammlung findet wieder im Kuspo statt. Wir halten die BAG-Bestimmungen ein und tragen Masken. Ausserdem sind Namen und Telefonnummern zu hinterlegen (von Bürgern die Rückseite ihrer Stimmzettel mit Telefonnummer).
Eintritt nur für Bürgerinnen und Bürger mit persönlicher Einladung (Stimmausweis). Kein Zutritt für Zuschauer gemäss den aktuellen Bestimmungen: Bitte schauen Sie vor der Versammlung nochmals auf unsere Homepage, falls sich etwas ändern sollte.

Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger zur Bürgergemeindeversammlung ein:
am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 19:30 Uhr im Kultur- und Sportzentrum Pratteln

Kein Auftakt (wegen Pandemiebestimmungen)

Traktanden:

  1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 10.02.2021
  2. Einbürgerungen
    (Details zu den Kandidaten in den persönlichen Einladungen)
  3. Rechnung der Bürgergemeinde für das Jahr 2020
  4. Baurechtszins Sportplatz: Verlängerung des Beschlusses, für weitere fünf Jahre ab 2022 bis und mit 2026 auf jährlich rund Fr. 18’400 des Baurechtszinses zu verzichten
  5. Verschiedenes

Kein Apéro (wegen Pandemiebestimmungen)

Freundlich lädt ein
Der Bürgerrat

Februar 2021

Zu Traktandum 1: Protokoll

Das Protokoll kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 oder auf der Homepage eingese­hen werden. An der Versammlung wird eine Kurzfassung verlesen.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt, das Protokoll der Bürgergemeinde­versammlung vom 10.02.2021 zu genehmigen.

Zu Traktandum 2: Einbürgerungen

Es werden 31 Personen aus 18 Gesuchen zur Aufnahme in das Prattler Bürgerrecht vorgeschlagen. Personalien und Wohnsitzdauer sind in den persönlichen Einladungen aufgeführt.

Ein Bewerber ist Schweizer, die übrigen stammen aus Ägypten, Deutschland, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Türkei und Sri Lanka.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt, die vorgeschlagenen Einbürgerungsbewerber/innen aus einem Schweizer und 17 ausländischen Gesuchen in das Prattler Bürgerrecht aufzuneh­men.

Zu Traktandum 3: Rechnung der Bürgergemeinde für das Jahr 2020

Die Rechnung kann während den Schalter-Öffnungszeiten im Büro der Verwaltung an der Hauptstrasse 37 bezogen, oder auf der Home­page eingesehen werden.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt, die Rechnung der Bürgergemeinde für das Jahr 2020 zu genehmigen.

Zu Traktandum 4: Baurechtszins Sportplatz: Verlängerung des Beschlusses, für weitere fünf Jahre ab 2022 bis und mit 2026 auf jährlich rund Fr. 18’400 des Baurechtszinses zu verzichten

Per 01.01.2007 wurde der Vertrag mit der Einwohnergemeinde für das Baurecht „Sportplatz In den Sandgruben“ nach 30-jähriger Laufzeit erstmals gemäss Vertragsgrundlagen angepasst. Die indexierte Neu­berechnung ergab eine Verdoppelung des Zinses.

Die Bürgergemeindeversammlung beschloss seither in Schritten von jeweils fünf Jahren, auf rund einen Viertel des jährlichen Baurechts­zinses zu verzichten. Der letzte Beschluss stammt vom 13.12.2017.

Die Einnahmen aus diesem Baurecht fliessen jedes Jahr in Form von Spenden und Zuwendungen aus dem sogenannten Sportplatzfonds wieder der Allgemeinheit als „Beiträge an Vereine und Institutionen“ zu.

Antrag: Der Bürgerrat beantragt der Versammlung, den Beschluss zu erneuern und für die kommenden fünf Jahre ab 2022 bis und mit 2026 auf jährlich rund Fr. 18’400 des Baurechtszinses zu verzichten.