Aufgaben

Die Bürgergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kan­tons Baselland (§44 Kantonsverfassung).

  1. Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht,
  2. fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Be­stre­bungen,
  3. bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen Grund­sätzen,
  4. lässt ihre landwirtschaftlichen Grundstücke fachmännisch bewirt­schaften und ist für den Unterhalt ihrer Liegenschaften besorgt,
  5. hält ihren Grundbesitz gegen Entschädigung für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung,
  6. gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation (Gemeindeordnung) und bestellt die Behörden sowie die Kontroll- und Hilfs­organe und
  7. sie führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.